|
|
|
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich
gemäß dem Recht der Bundesrepublik Deutschland in Verbindung
mit den nachstehenden Bedingungen. Dies gilt – ohne dass es
eines besonderen Widerspruchs unsererseits bedarf – auch im
Falle davon abweichender Einkaufsbedingungen unseres Kunden.
Auf deren Geltung verzichtet der Kunde spätestens mit der Annahme
der Ware.
Nebenabreden bedürfen in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung.
Unsere Rechnungen gelten als Auftragsbestätigung.
Im Übrigen versenden wir Auftragsbestätigungen in der Regel nur,
wenn wir einen uns erteilten Auftrag nur geändert ausführen können.
Wird dieser Bestätigung nicht unverzüglich widersprochen,
so gilt der Auftrag als mit der Änderung erteilt.
Lieferbedingungen
1. Die Portofreigrenze im EH liegt bei 150,00 Euro/netto Warenwert und im GH bei 250,00 Euro/netto Warenwert.
2. Es gelten die jeweils am Tag des Auftragseingangs maßgebenden
Listen für unser Sortiment. An die darin angegebenen
Preise halten wir uns für alle Lieferungen gebunden, die innerhalb
von 4 Monaten erfolgen sollen. Für später auszuführende
Lieferungen behalten wir uns Preiserhöhungen vor, falls zwischen
Bestellung und Auslieferung der Ware Materialpreisoder
Lohnerhöhungen eingetreten sind. Beträgt eine Preiserhöhung
mehr als 10 %, ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.
Teillieferungen auf den Gesamtauftrag sind gestattet.
3. Bei bestellten Sonderanfertigungen gilt eine 10%ige Mehroder
Minderlieferung als vereinbart.
4. Geringfügige und unvermeidliche Abweichungen unserer
Erzeugnisse behalten wir uns im Rahmen der Branchenüblichkeit
vor.
Beanstandungen der Ware müssen unverzüglich erfolgen und
uns schriftlich spätestens binnen 2 Wochen nach Eingang der
Ware am Bestimmungsort zugehen; nach Ablauf dieser Zeit
sind Reklamationen gegenstandslos.
Im Falle berechtigter Mängelrügen beschränken sich die
Gewährleistungsrechte des Bestellers auf eine unverzügliche
Nachbesserung oder einwandfreie Ersatzlieferung; das entsprechende
Wahlrecht steht uns zu. Schlagen Nachbesserung
bzw. Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller berechtigt, nach seiner
Wahl entweder eine angemessene Herabsetzung des Preises
oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
5. Bei Betriebsstörungen in unserem eigenen Betrieb oder in
Zulieferbetrieben, von denen die Lieferung abhängig ist, verursacht
durch Krieg, Streik, Kraftstrom- und Energiemangel,
Versagen von Verkehrsmitteln, Arbeitseinschränkungen oder
höhere Gewalt, verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist angemessen.
Wird uns durch derartige, von uns nicht zu vertretende
Umstände die zugesagte Lieferung unmöglich, so werden
wir von unserer Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Käufer
vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen kann.
Geraten wir in Lieferverzug, stehen dem Auftraggeber die ihm
gesetzlich zustehenden Rechte erst nach Setzung einer angemessenen
Nachfrist zu.
Ersatz für entgangenen Gewinn wird in keinem Fall geleistet.
6. Jede Sendung reist auf Gefahr des Empfängers. Im Falle von
Transportschäden ist es zur Wahrung von Schadenersatzansprüchen
unerlässlich, bei Übernahme der Ware ein Transportschaden-
Protokoll durch den Frachtführer erstellen zu lassen.
7. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten
Waren – auch im Falle ihrer Bearbeitung – bis zur Bezahlung
aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Dies
gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden
bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist, da das vorbehaltene
Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung dient.
Der Kunde ist berechtigt, gelieferte Waren im ordentlichen
Geschäftsgang zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen
aus der Geschäftsverbindung uns gegenüber rechtzeitig
nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden
noch zur Sicherheit übereignen.
Der Kunde tritt mit Abschluss des Kaufvertrages zwischen
ihm und uns die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden
Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten
sicherungshalber in Höhe des Rechnungswertes der ihm
insgesamt von uns gelieferten, noch nicht bezahlten Ware an
uns ab.
Wird die im Besitz des Kunden befindliche Ware oder eine uns
abgetretene Forderung während noch bestehender Eigentumsvorbehalte
von Dritten in Anspruch genommen, insbesondere
gepfändet, sind wir unverzüglich unter gleichzeitiger
Übersendung aller zur Intervention notwendigen Unterlagen
zu verständigen. Die Kosten eines etwa notwendigen Interventionsverfahrens
trägt der Kunde.
8. Überlassen wir dem Kunden Entwürfe, Zeichnungen, Fotos
oder sonstige Unterlagen, sind uns diese schnellstmöglich
zurückzugeben. Dabei trägt der Kunde jedes Risiko der Rücksendung,
bis die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen wieder
in einwandfreiem Zustand bei uns eingegangen sind.
In keinem Fall dürfen Unterlagen der vorgenannten Art vom
Kunden Dritten, insbesondere Mitbewerbern zugänglich
gemacht werden. Der Kunde, dem wir entsprechende Unterlagen
zur Verfügung gestellt haben, haftet für alle Nachteile, die
uns aus ihrer Verwendung durch Nichtberechtigte entstehen.
Stellen wir die gelieferte Ware nach Angaben des Kunden her,
haftet dieser allein für die etwaige Verletzung fremder Schutzrechte.
Der Kunde verpflichtet sich, uns im Falle einer Verletzung
solcher Rechte unverzüglich und vollständig von allen
Ansprüchen Dritter freizustellen.
Zahlungsbedingungen
1. Bei Zahlung innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren
wir 2 % Skonto. Im Übrigen sind unsere Rechnungen
innerhalb 30 Tagen ohne Abzug fällig.
2. Die Einräumung von Lieferkrediten erfolgt unter der Voraussetzung
der Kreditwürdigkeit des Kunden. Entfällt diese, insbesondere
bei Zahlungsrückstand, Wechsel- oder Scheckprotesten,
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des
Kunden und dergleichen, sind wir berechtigt, Vorkasse zu verlangen
oder von den noch nicht oder nur teilweise von uns
erfüllten Verträgen zurückzutreten, darüber hinaus werden
unsere bestehenden Forderungen dann sofort fällig.
3. Gerät der Kunde mit den ihm obliegenden Zahlungen in Verzug,
werden Zinsen in Höhe der jeweils geltenden Bankzinsen
für Überziehungskredite zuzüglich verauslagter Mahnkosten
berechnet.
4. Die Annahme von Schecks oder Wechseln bedarf besonderer
Vereinbarung und erfolgt nur erfüllungshalber. Wechselzahlung
berechtigt nicht zum Skontoabzug. Diskontkosten und
anfallende Spesen trägt der Kunde.
Wird bekannt, dass sich die Zahlungsfähigkeit eines Wechselverpflichteten
erheblich verschlechtert, wird insbesondere ein
Wechsel von unserer Bank nicht diskontiert oder geht ein
Wechsel zu Protest, können wir sofortige Bezahlung für alle
unsere Forderungen verlangen, weitere Wechsel werden sofort
fällig.
Dasselbe gilt, wenn der Käufer einen außergerichtlichen Vergleich
anstrebt oder bezüglich seines Vermögens die Eröffnung
eines gerichtlichen Vergleichs- oder Konkursverfahrens
beantragt wird.
5. Bei Vereinbarung von Teilzahlungen sind wir berechtigt vom
Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware zurückzunehmen,
wenn der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Raten
ganz oder teilweise in Rückstand gerät.
Unter den gleichen Voraussetzungen können wir Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verlangen. Der in diesem Fall zu
ersetzende Schaden beträgt 30 % des Netto-Kaufpreises
zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt
vorbehalten.
6. Zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen oder
Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Kunde nur berechtigt,
soweit ihm unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte eigene
Ansprüche gegen uns zustehen.
Allgemeines
Erfüllungsort ist Ottweiler.
Dasselbe gilt für den Gerichtsstand, sofern beide Parteien
Vollkaufleute sind.
|