> Login HÄNDLERZONE - ZUM SHOP Aktuelles | Das Unternehmen | Kontakt | AGBs | Impressum
 

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen



Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich gemäß dem Recht der Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit den nachstehenden Bedingungen. Dies gilt – ohne dass es eines besonderen Widerspruchs unsererseits bedarf – auch im Falle davon abweichender Einkaufsbedingungen unseres Kunden. Auf deren Geltung verzichtet der Kunde spätestens mit der Annahme der Ware.
Nebenabreden bedürfen in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Rechnungen gelten als Auftragsbestätigung. Im Übrigen versenden wir Auftragsbestätigungen in der Regel nur, wenn wir einen uns erteilten Auftrag nur geändert ausführen können. Wird dieser Bestätigung nicht unverzüglich widersprochen, so gilt der Auftrag als mit der Änderung erteilt.

Lieferbedingungen

1. Die Portofreigrenze im EH liegt bei 150,00 Euro/netto Warenwert und im GH bei 250,00 Euro/netto Warenwert.

2. Es gelten die jeweils am Tag des Auftragseingangs maßgebenden Listen für unser Sortiment. An die darin angegebenen Preise halten wir uns für alle Lieferungen gebunden, die innerhalb von 4 Monaten erfolgen sollen. Für später auszuführende Lieferungen behalten wir uns Preiserhöhungen vor, falls zwischen Bestellung und Auslieferung der Ware Materialpreisoder Lohnerhöhungen eingetreten sind. Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 10 %, ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt. Teillieferungen auf den Gesamtauftrag sind gestattet.

3. Bei bestellten Sonderanfertigungen gilt eine 10%ige Mehroder Minderlieferung als vereinbart.

4. Geringfügige und unvermeidliche Abweichungen unserer Erzeugnisse behalten wir uns im Rahmen der Branchenüblichkeit vor. Beanstandungen der Ware müssen unverzüglich erfolgen und uns schriftlich spätestens binnen 2 Wochen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort zugehen; nach Ablauf dieser Zeit sind Reklamationen gegenstandslos. Im Falle berechtigter Mängelrügen beschränken sich die Gewährleistungsrechte des Bestellers auf eine unverzügliche Nachbesserung oder einwandfreie Ersatzlieferung; das entsprechende Wahlrecht steht uns zu. Schlagen Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller berechtigt, nach seiner Wahl entweder eine angemessene Herabsetzung des Preises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

5. Bei Betriebsstörungen in unserem eigenen Betrieb oder in Zulieferbetrieben, von denen die Lieferung abhängig ist, verursacht durch Krieg, Streik, Kraftstrom- und Energiemangel, Versagen von Verkehrsmitteln, Arbeitseinschränkungen oder höhere Gewalt, verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist angemessen. Wird uns durch derartige, von uns nicht zu vertretende Umstände die zugesagte Lieferung unmöglich, so werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen kann. Geraten wir in Lieferverzug, stehen dem Auftraggeber die ihm gesetzlich zustehenden Rechte erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Ersatz für entgangenen Gewinn wird in keinem Fall geleistet.

6. Jede Sendung reist auf Gefahr des Empfängers. Im Falle von Transportschäden ist es zur Wahrung von Schadenersatzansprüchen unerlässlich, bei Übernahme der Ware ein Transportschaden- Protokoll durch den Frachtführer erstellen zu lassen.

7. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren – auch im Falle ihrer Bearbeitung – bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist, da das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung dient. Der Kunde ist berechtigt, gelieferte Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung uns gegenüber rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Der Kunde tritt mit Abschluss des Kaufvertrages zwischen ihm und uns die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Rechnungswertes der ihm insgesamt von uns gelieferten, noch nicht bezahlten Ware an uns ab. Wird die im Besitz des Kunden befindliche Ware oder eine uns abgetretene Forderung während noch bestehender Eigentumsvorbehalte von Dritten in Anspruch genommen, insbesondere gepfändet, sind wir unverzüglich unter gleichzeitiger Übersendung aller zur Intervention notwendigen Unterlagen zu verständigen. Die Kosten eines etwa notwendigen Interventionsverfahrens trägt der Kunde.

8. Überlassen wir dem Kunden Entwürfe, Zeichnungen, Fotos oder sonstige Unterlagen, sind uns diese schnellstmöglich zurückzugeben. Dabei trägt der Kunde jedes Risiko der Rücksendung, bis die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen wieder in einwandfreiem Zustand bei uns eingegangen sind. In keinem Fall dürfen Unterlagen der vorgenannten Art vom Kunden Dritten, insbesondere Mitbewerbern zugänglich gemacht werden. Der Kunde, dem wir entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt haben, haftet für alle Nachteile, die uns aus ihrer Verwendung durch Nichtberechtigte entstehen. Stellen wir die gelieferte Ware nach Angaben des Kunden her, haftet dieser allein für die etwaige Verletzung fremder Schutzrechte. Der Kunde verpflichtet sich, uns im Falle einer Verletzung solcher Rechte unverzüglich und vollständig von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.

Zahlungsbedingungen

1. Bei Zahlung innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto. Im Übrigen sind unsere Rechnungen innerhalb 30 Tagen ohne Abzug fällig.

2. Die Einräumung von Lieferkrediten erfolgt unter der Voraussetzung der Kreditwürdigkeit des Kunden. Entfällt diese, insbesondere bei Zahlungsrückstand, Wechsel- oder Scheckprotesten, Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden und dergleichen, sind wir berechtigt, Vorkasse zu verlangen oder von den noch nicht oder nur teilweise von uns erfüllten Verträgen zurückzutreten, darüber hinaus werden unsere bestehenden Forderungen dann sofort fällig.

3. Gerät der Kunde mit den ihm obliegenden Zahlungen in Verzug, werden Zinsen in Höhe der jeweils geltenden Bankzinsen für Überziehungskredite zuzüglich verauslagter Mahnkosten berechnet.

4. Die Annahme von Schecks oder Wechseln bedarf besonderer Vereinbarung und erfolgt nur erfüllungshalber. Wechselzahlung berechtigt nicht zum Skontoabzug. Diskontkosten und anfallende Spesen trägt der Kunde. Wird bekannt, dass sich die Zahlungsfähigkeit eines Wechselverpflichteten erheblich verschlechtert, wird insbesondere ein Wechsel von unserer Bank nicht diskontiert oder geht ein Wechsel zu Protest, können wir sofortige Bezahlung für alle unsere Forderungen verlangen, weitere Wechsel werden sofort fällig. Dasselbe gilt, wenn der Käufer einen außergerichtlichen Vergleich anstrebt oder bezüglich seines Vermögens die Eröffnung eines gerichtlichen Vergleichs- oder Konkursverfahrens beantragt wird.

5. Bei Vereinbarung von Teilzahlungen sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware zurückzunehmen, wenn der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Rückstand gerät. Unter den gleichen Voraussetzungen können wir Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der in diesem Fall zu ersetzende Schaden beträgt 30 % des Netto-Kaufpreises zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt vorbehalten.

6. Zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Kunde nur berechtigt, soweit ihm unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte eigene Ansprüche gegen uns zustehen.

Allgemeines
Erfüllungsort ist Ottweiler. Dasselbe gilt für den Gerichtsstand, sofern beide Parteien Vollkaufleute sind.